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Anerkennungen von Prüfungen

Sie haben eine Leistung (ECTS) nicht im Rahmen Ihres Studiums absolviert und wollen diese anerkennen lassen? Dann finden Sie hier alle nötigen Infos dazu!

Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Über die App "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge" in UNIGRAZonline und anschließende Übermittlung des Antrags an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at.

Kurzanleitung
Detailanleitung

  • Informationen zur Genehmigung/Anerkennung einer (Auslands-)Praxis
  • FAQ zur Erstellung von Vorausbescheiden für Auslandsaufenthalte
 ©DMITRIY VASILENKO

Bitte beachten Sie:

  • Bei Umstieg in eine neuere Studienplanversion ordnen Sie Ihre Leistungen in der App "Mein Studium (Curriculum Support)" neu zu. Ist eine Zuordnung dort nicht möglich, ist für diese Leistungen ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.

  • Bei Umstieg in ein neues Studium (neue Studienkennzahl) ist jedenfalls ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.

  • Bachelor- und Masterabeiten werden nicht anerkannt.

  • Leistungen, die vor der Zulassung zum Studium absolviert wurden, sind innerhalb der ersten beiden gemeldeten Semester anzuerkennen.

Wie reiche ich den Antrag ein?
Durch den Eintrag in UNIGRAZonline gilt der Antrag noch nicht als eingereicht. Bitte schicken Sie Ihren Antrag zusätzlich an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at. Durch Ihr persönliches Erscheinen am Dekanat wird die Bearbeitung nicht beschleunigt.

Inhaltliche Fragen zu Anerkennungen?

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Curriculakommissions-Vorsitzende:n (CuKo-Vorsitzende:n) Ihrer Studienrichtung.


Gesetzliche Grundlage : § 78 UG 2022 (Anerkennungen) und § 63 (9) UG 2002 (Vorausgenehmigung)

Ablauf und Bearbeitungsdauer

Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Dekanat eingereicht haben (per E-Mail oder Einwurf im Postkasten vor dem Dekanat), wird der Antrag kontrolliert und protokolliert und der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: ca. 3 bis 6 Wochen
Max. gesetzliche Bearbeitungsdauer: 2 Monate

Zustellung des Bescheides

Nachdem der Bescheid von der/dem CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird Ihnen dieser per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse für Studierende) zugestellt.

So erreichen Sie uns!

Das Dekanat befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Universität (Universitätsplatz 3).
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 12 Uhr und Mi von 14 bis 16 Uhr (während der vorlesungsfreien Zeiten mittwochs geschlossen)
Am Freitag, 9. Juni 2023 ist das Dekanat geschlossen!
Telefon:
Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch für Sie erreichbar, siehe Ansprechpartner:innen!
gewi.anerkennung(at)uni-graz.at

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