Anschubfinanzierung
Drittmittelprojekt geplant? Die Fakultät unterstützt Sie!
Größere Forschungsanträge zu erstellen und einzureichen (z. B. FWF, FWF Joint Projects, EU, Thyssen), ist aufwändig. Nutzen Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für die Antragstellung Ihres Drittmittelprojekts (Forschungsprojekte mit Fördervolumen bis zu ca. 500.000,- Euro, keine Bildungsprogramme).
Die Fakultät beteiligt sich substantiell an den Kosten einer Antragstellung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Projektvorhaben wird das erste Mal bei einem Fördergeber eingereicht.
- Das Projekt soll der Finanzierung von mehreren Forscher:innenstellen dienen.
- Der Projektantrag soll bis spätestens Ende 2025 einreichfertig gemacht werden.
- Der Projektantrag wird vom jeweiligen Institut/Zentrum mitgetragen (formloses Mail der Instituts-/Zentrumsleitung).
Was ist einzureichen?
Einzureichen sind (in deutscher oder englischer Sprache; insgesamt max. 10 A4-Seiten):
A) Projektbeschreibung (max. 2.000 Wörter):
- Stand der einschlägigen internationalen Forschung (ggf. inklusive eigener Vorarbeiten) und Bezug des Projekts zu diesem Kontext
- Klar umrissene Ziele des Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
- Beschreibung des zu erwartenden Neuheits- bzw. wissenschaftlichen Innovationsgrades des Projekts
- Methodik
- Grober Zeit-und Budgetplan des geplanten Projektes (Bitte bereits bei der Personalplanung §109 UG beachten!!)
- (Geplante) Kooperationen und assoziierte Forschungspartner:innen (falls zutreffend; national und international, Gegenstand der beabsichtigten Kooperation/Forschungspartnerschaft)
B) Ausschreibungsdaten (Fördergeber, Programmschiene, Termine ...)
C) Nennung des Schwerpunktbereichs der Fakultät, des Forschungsnetzwerkes, des profilbildenden Bereichs der Universität, dem das Projekt zugeordnet wird
D) Forschungsleistungen der vorgesehenen Projektleitung (Verzeichnis der maximal zehn wichtigsten veröffentlichten bzw. akzeptierten wissenschaftlichen Publikationen (Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften, Monografien, Sammelbände, Sammelbandbeiträge, Proceedings etc.); und Verzeichnis der maximal zehn wichtigsten wissenschaftlichen Forschungsleistungen außerhalb von wissenschaftlichen Publikationen, wie unter anderem frei zugängliche Forschungsdaten inklusive Software und Codes, Preise, Konferenzbeiträge, Keynote-Vorträge, bedeutende Forschungsprojekte, …; siehe dazu die Antragsrichtlinien des FWF zu Einzelprojekten 2.2.3 Projektbeschreibung und Anhänge, gültig ab 1.7.2023, Version 4)
Die gewünschte Förderung ist in einem eigenen Dokument bzw. via Mail bei der Einreichung zu übermitteln.
Welche Kosten könnnen (nicht) beantragt werden?
Beantragt werden können insbesondere Kosten für Personal (befristete Erhöhungen von Teilzeitdienstverhältnissen für max. 6 Monate, Werkverträge), Sachmittel (befristete Lizenzkosten, Kosten für Proband:innen etc.) und/oder eine Lehrreduktion für das Sommersemester 2025 (max. 4 SWS).
Folgende Kosten können nicht beantragt werden: Reisekosten oder Aufwände für Gäste, Publikationen, Homepages etc.
Ist eine Lehrreduktion gewünscht?
Wird eine Lehrreduktion (möglich sind max. 4 SWS) gewünscht, muss eine Rücksprache mit der zuständigen CuKo vor der Einreichung des Antrages erfolgen. Die Einreichung der nötigen Lehränderung durch die CuKo und die Entscheidung über eine Genehmigung/Ablehnung durch den/die Studiendekan:in erfolgt nach einer allfälligen Genehmigung der Projektförderung.
Wie ist die Einreichfrist?
Die Anträge können bis 25. September 2024 per Mail (gewi.dekan(at)uni-graz.at) eingereicht werden.
Wie erfolgt die Prüfung von Anträgen?
Die Anträge werden nach einem standardisierten Verfahren durch Mitglieder der Fakultät geprüft. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Fakultätsleitung und wird bis Ende Oktober mitgeteilt. Der geplante Start für die Unterstützung ist der 1. Jänner 2025.
Was ist die Voraussetzung für die Prüfung eines Antrags?
Eine Voraussetzung für die Prüfung des Antrages ist, dass die:der Antragsteller:in bzw. die:der für die Projektleitung vorgesehene Forscher:in sein:ihr Profil im Forschungsportal der Universität Graz befüllt hat und die Forschungsdaten am aktuellen Stand sind. Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.