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Anschubfinanzierung

Drittmittelprojekt geplant? Die Fakultät unterstützt Sie!

Größere Forschungsanträge zu erstellen und einzureichen (z. B. FWF, FWF Joint Projects, EU, Thyssen), ist aufwändig. Nutzen Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für die Antragstellung Ihres Drittmittelprojekts (Forschungsprojekte mit Fördervolumen von ca. 200.000 bis zu 500.000 Euro als Anteil der Universität Graz, keine Bildungsprogramme).

Die Fakultät beteiligt sich substantiell an den Kosten einer Antragstellung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Projektvorhaben wird das erste Mal bei einem Fördergeber eingereicht.
  • Das Projekt soll der Finanzierung von mehreren Forscher:innenstellen dienen.
  • Der Projektantrag soll bis spätestens Ende 2026 einreichfertig gemacht werden.
  • Die geplante Beantragung und Durchführung des Projekts wird vom jeweiligen Institut/Zentrum mitgetragen (via formloses Mail der Instituts-/Zentrumsleitung).
Schreibtisch mit Heft, auf dem new project steht ©Tiko - stock.adobe.com
©Tiko - stock.adobe.com

Einzureichen sind (in deutscher oder englischer Sprache; insgesamt max. 8 A4-Seiten):

A) Projektbeschreibung (max. 2.000 Wörter):

  1. Stand der einschlägigen internationalen Forschung (ggf. inklusive eigener Vorarbeiten) und Bezug des Projekts zu diesem Kontext
  2. Klar umrissene Ziele des Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
  3. Beschreibung des zu erwartenden Neuheits- bzw. wissenschaftlichen Innovationsgrades des Projekts
  4. Methodik
  5. Grober Zeit-und Budgetplan des geplanten Projektes (Bitte bereits bei der Personalplanung §109 UG beachten!!)
  6. (Geplante) Kooperationen und assoziierte Forschungspartner:innen (falls zutreffend; national und international, Gegenstand der beabsichtigten Kooperation/Forschungspartnerschaft)

B) Ausschreibungsdaten (Fördergeber, Programmschiene, Termine ...)
C) Nennung des Schwerpunktbereichs der Fakultät, des Forschungsnetzwerkes, des profilbildenden Bereichs der Universität, dem das Projekt zugeordnet wird
D) Forschungsleistungen der vorgesehenen Projektleitung (Verzeichnis der maximal zehn wichtigsten veröffentlichten bzw. akzeptierten wissenschaftlichen Publikationen und Verzeichnis der maximal zehn wichtigsten wissenschaftlichen Forschungsleistungen außerhalb von wissenschaftlichen Publikationen (z.B.: frei zugängliche Forschungsdaten inklusive Software und Codes, Preise, Konferenzbeiträge, Keynote-Vorträge, bedeutende Forschungsprojekte, …). Die Publikationsleistung der letzten fünf Jahre des:der Antragsteller:in muss international sichtbar sein und dem im betreffenden Fach erwartbaren Karriereverlauf entsprechen. Beurteilungskriterien dazu siehe die Antragsrichtlinien des FWF zu Einzelprojekten 1.4.1, gültig ab 1.7.2023, Version 5)

Beantragt werden können insbesondere Kosten für Personal (befristete Erhöhungen von Teilzeitdienstverhältnissen für max. 6 Monate, Werkverträge), Sachmittel (befristete Lizenzkosten, Kosten für Proband:innen etc.) und/oder eine Lehrreduktion für das Sommersemester 2026 (max. 4 SWS).

Folgende Kosten können nicht beantragt werden: Reisekosten oder Aufwände für Gäste, Publikationen, Homepages etc.

Die mögliche maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro.

Die gewünschte Förderung ist in einem eigenen Dokument bzw. via Mail bei der Einreichung zu übermitteln.

Wird eine Lehrreduktion (möglich sind max. 4 SWS) gewünscht, muss eine Rücksprache mit der zuständigen CuKo vor der Einreichung des Antrages erfolgen. Die Einreichung der nötigen Lehränderung durch die CuKo und die Entscheidung über eine Genehmigung/Ablehnung durch den/die Studiendekan:in erfolgt nach einer allfälligen Genehmigung der Projektförderung.

Die Anträge können bis 26. September 2025 per Mail (gewi.dekan(at)uni-graz.at) eingereicht werden.

Die Anträge werden nach einem standardisierten Verfahren durch Mitglieder der Fakultät geprüft. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Fakultätsleitung und wird bis Mitte November mitgeteilt. Der geplante Start für die Unterstützung ist der 1. Jänner 2026.
 

Eine Voraussetzung für die Prüfung des Antrages ist, dass die:der Antragsteller:in bzw. die:der für die Projektleitung vorgesehene Forscher:in sein:ihr Profil im Forschungsportal der Universität Graz befüllt hat und die Forschungsdaten am aktuellen Stand sind. Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

An der Fakultät stehen an fünf Standorten (Heinrichstrasse 26, Mozartgasse 8, Mozartgasse 14, Attemsgasse 25 und Merangasse 70) Arbeitsplätze für Drittmittelmitarbeiter:innen zur Verfügung. Falls an Ihrem Institut/Zentrum Bedarf an Arbeitsplätzen für Mitarbeiter:innen von bereits bewilligten Projekten besteht, melden Sie sich bitte am Dekanat (gewi.ressourcen(at)uni-graz.at). Die Räume können je nach Verfügbarkeit auch für Gastprofessor:innen und Fellowships oder Stipendiat:innen genutzt werden. Wir bitten im Sinne einer guten Planbarkeit dieser Ressourcen um zeitnahe Verständigung.

Ausgewählte Anträge 2025
Ausgewählte Anträge 2024
Ausgewählte Anträge 2023

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an:
gewi.dekanat(at)uni-graz.at

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