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Studienabschluss

Ihr Studienabschluss steht kurz bevor? Gratulation! Bis Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Sponsionsbescheid in Händen halten können, sind ein paar administrative Abläufe und Fristen zu beachten. Wir haben diese hier für Sie zusammengefasst.

Zwei Studierende schlagen freudig ein und symbolisieren den Studienabschluss ©Drobot Dean stock.adobe.com

Um festzustellen, ob alle Voraussetzungen zum Studienabschluss erfüllt sind, beachten Sie bitte folgendes:

  • alle Leistungen des Curriculums müssen im Curriculum Support dem Studium zugeordnet sein und als positiv absolviert aufscheinen (können Sie Leistungen nicht selbst zuordnen, wenden Sie sich an die zuständige Referentin)

  • Auflistung Ihrer Freien Wahlfächer sind per E-Mail an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at zu schicken, die Zuordnung im Curriculum-Support wird von den Referentinnen am Dekanat durchgeführt

  • eine positive Beurteilung der Abschlussarbeit liegt vor oder ist in Bearbeitung

Bachelorstudium ohne kommissionelle Abschlussprüfung:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, schicken Sie bitte eine E-Mail an das Dekanat mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und bitten Sie um Zeugnisausstellung.

Bachelor- und Masterstudium mit kommissioneller Abschlussprüfung:
Bitte melden Sie sich zur Überprüfung Ihres Curriculum Supports spätestens drei bis vier Wochen vor der geplanten kommissionellen Abschlussprüfung mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail im Dekanat.

Informationen und Ablauf zur Einreichung der Abschlussarbeit

WANN?

Nach der erfolgreichen Absolvierung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und Leistungen und nach positiver Beurteilung der Abschlussarbeit können Sie sich zur kommissionellen Abschlussprüfung anmelden.

WIE?

  • Anmeldung zur kommissionellen Bachelor- oder Masterprüfung*
  • Informationen zur Anmeldung zum Rigorosum

*Bitte entnehmen Sie Ihrem Curriculum ob Ihr Bachelorstudium mit einer kommissionellen Bachelorprüfung abschließt!

WER?

Der Prüfungssenat setzt sich bei der Bachelor- oder Masterprüfung aus folgenden Personen zusammen:

  • Vorsitzende:r - Auswahl erfolgt am Institut/Zentrum (wenn Erst- und Zweitprüfer:in habilitiert sind, ist dies für den/die Vorsitzende:n nicht zwingend nötig)
  • Erstprüfer:in - ist der/die Betreuer:in der Masterarbeit (Erstprüfer:in muss habilitiert sein, außer es erfolgte vorab eine Ausnahmegenehmigung durch den/die (Vize-)Studiendekan:in bei der Themenbekanntgabe der Masterarbeit)
  • Zweitprüfer:in - wird von Ihnen aus einem der anderen Prüfungsfächer gewählt (auch der/die Zweitprüfer:in muss habilitiert sein)
     

WO?

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Raumsuche an das jeweils zuständige Institut/Zentrum Ihres/Ihrer Betreuer:in. Das Formular ist vollständig ausgefüllt spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at zu schicken.

FRISTEN?

Das Gutachten über die Masterarbeit des/der Betreuer:in muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin am Dekanat aufliegen. Für die Bachelorarbeit ist kein Gutachten zu erstellen, sondern nur die Note von dem/der Betreuer:in in UGO einzutragen. Die Prüfungsanmeldung muss ebenfalls 14 Tage vor dem geplanten Termin im Dekanat aufliegen!

Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.

Zwischen Gutachten und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens des/der Betreuer:in am Dekanat absolviert werden.

Zwischen Überprüfung des Curriculum Supports und Prüfung: mindestens 3 Wochen
Bitte melden Sie sich spätestens drei bis vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin am Dekanat, damit Ihr Curriculum Support überprüft werden kann.

Zwischen Anmeldung zur Abschlussprüfung und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen.

Abschlussdatum Bachelorstudium = Datum der letzten Prüfung für das Studium
Abschlussdatum Masterstudium = Datum der kommissionellen Masterprüfung

Studienabschluss im Sommersemester bis 31.10. 
Schließen Sie Ihr Studium im Sommersemester bis zum 31.10. ab, ist eine Inskription für das Wintersemester nicht mehr notwendig.

Studienabschluss im Wintersemester bis 31.3.
Schließen Sie Ihr Studium im Wintersemester bis zum 31.3. ab, ist eine Inskription für das Sommersemester nicht mehr notwendig.

Das Abschlusszeugnis wird von der/dem zuständigen Vize-/Studiendekan:in digital signiert und Ihnen per E-Mail (ausschließlich an die Uni-E-Mail-Adresse) zugestellt. Bearbeitungsdauer: zwei bis drei Wochen. Den Sponsionsbescheid erhalten Sie anschließend in der Studienabteilung beziehungsweise bei Joint Master Programmen im Büro für Internationale Beziehungen. In der Studienabteilung können Sie sich auch zur feierlichen Sponsion (dem universitären Festakt) anmelden.

So erreichen Sie uns!

Das Dekanat befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Universität (Universitätsplatz 3).
Öffnungszeiten: Di 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mi 14 bis 16 Uhr (in der LV-freien Zeit mittwochs geschlossen), Do 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung via E-Mail
Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch für Sie erreichbar, siehe Ansprechpartner:innen!
gewi.anerkennung(at)uni-graz.at

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