Beginn des Seitenbereichs:
Seitenbereiche:

  • Zum Inhalt (Zugriffstaste 1)
  • Zur Positionsanzeige (Zugriffstaste 2)
  • Zur Hauptnavigation (Zugriffstaste 3)
  • Zur Unternavigation (Zugriffstaste 4)
  • Zu den Zusatzinformationen (Zugriffstaste 5)
  • Zu den Seiteneinstellungen (Benutzer/Sprache) (Zugriffstaste 8)
  • Zur Suche (Zugriffstaste 9)

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Seiteneinstellungen:

Deutsch de
English en
Suche
Anmelden

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Suche:

Suche nach Details rund um die Uni Graz
Schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche


Suchen

Beginn des Seitenbereichs:
Hauptnavigation:

Seitennavigation:

  • Universität

    Universität
    • Die Uni Graz im Portrait
    • Organisation
    • Fakultäten
    • Universitätsbibliothek
    • Jobs
    • Campus
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
  • Forschungsprofil

    Forschungsprofil
    • Unsere Expertise
    • Forschungsfragen
    • Forschungsportal
    • Forschung fördern
    • Forschungstransfer
    • Ethik in der Forschung
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
  • Studium

    Studium
    • Studieninteressierte
    • Studierende
    • Anmeldung zum Studium
    • Nachanmeldung Rechtswissenschaften
    • Welcome Weeks für Erstsemestrige
    Wo ist der beste Ort zum Studieren? An der Uni Graz. In einer inspirierenden Atmosphäre des Lernen und Forschens. Mit rund 120 Studien zur Auswahl. Für deinen Weg in die Zukunft.
  • Community

    Community
    • International
    • Am Standort
    • Forschung und Wirtschaft
    • Absolvent:innen
    • Fundraising
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
  • Spotlight

Jetzt aktuell

  • Masterstudium PLUS
  • Nachhaltige Uni Graz
  • Gefragte Forscher:innen
  • Angebote für Alumni
  • Arbeitgeberin Uni Graz
Menüband schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Sie befinden sich hier:

Universität Graz Geisteswissenschaftliche Fakultät Studienservice Nostrifizierung
  • Über die Fakultät
  • Persönlichkeiten
  • Unsere Forschung
  • Studienservice
  • Dekanat
  • Neuigkeiten

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Unternavigation:

  • Über die Fakultät
  • Persönlichkeiten
  • Unsere Forschung
  • Studienservice
  • Dekanat
  • Neuigkeiten

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Nostrifizierung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden. 

Erstinformation

Für detailliertere Erstinformationen zur Nostrifizierung kann ein Beratungsgespräch im Büro der Studiendirektorin der Universität Graz (bei Frau Mag. Anna Hutter) vereinbart werden. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen am zuständigen Dekanat einzubringen.

Achtung: Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach Zurückziehung an einer anderen Universität in Österreich einzubringen (§ 90 Abs. 2 UG).

Voraussetzung

Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist. Dabei wird überprüft, ob für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Österreich ein österreichischer oder diesem gleichwertiger Studienabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und aufgrund welcher (berufsrechtlichen) Vorschriften dies vorgesehen ist.

Eine Nostrifizierung ist nur möglich, wenn das im Ausland absolvierte Studium einem an der Universität eingerichteten Studium im Hinblick auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Kriterien für die Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.

Antragstellung

Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Unterlagen per E-Mail einen Termin am Dekanat. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag

  • Reisepass im Original (wird bereits beim Einreichungstermin wieder retourniert)

  • Allfällige Unterlagen über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde) im Original oder beglaubigte Kopie + beglaubigte Übersetzung

  • Lebenslauf (unterschrieben)

  • Diplom im Original + beglaubigte Übersetzung

  • Transcript of Records/Zeugnisse/Modulbeschreibung im Original oder beglaubigte Kopie + beglaubigte Übersetzung

  • Bachelorarbeit/Diplomarbeit/Masterarbeit/Dissertation (inkl. 10-seitige Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch)

  • Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z. B. Bestätigung der Bildungsdirektion)

  • Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von € 150 (ist nach dem Einreichungstermin zu überweisen)

Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde (Diplom) immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Abschrift beizufügen. Ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein (Wichtige Informationen zur Beglaubigung).

Die Nostrifizierung wird von dem/der zuständigen Studiendekan:in mit Bescheid ausgesprochen. Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad der/die Antragsteller:in an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:

Amtsrätin
Christina Hörzer

Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
E-Mail:
christina.hoerzer(at)uni-graz.at

Telefon:+43 316 380 - 2288
Ort:Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Beginn des Seitenbereichs:
Zusatzinformationen:

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
  • Kontakt
  • Webredaktion
  • Moodle
  • UNIGRAZonline
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
Wetterstation
Uni Graz

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche