Zulassungsverfahren zum Doktoratsstudium Antike und Moderne
Um zum Doktoratsstudium Antike und Moderne im europäischen Kontext zugelassen werden zu können, muss zuerst ein qualitatives Aufnahmeverfahren über eine Kommission durchlaufen werden. Welche Schritte dabei zu beachten sind, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Sie benötigen Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches unserer Doctoral Academy Graz.
Bewerbungsfrist für Sommersemester 2024: von 4. Jänner bis 30. April 2024
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung
- Aktuelles Foto/Lichtbild
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über abgeschlossene Studien:
- ausländische Dokumente müssen übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt sein (Ausnahme für die Übersetzung: deutschsprachige und englischsprachige Dokumente)
- Informationen zur Beglaubigung - Liste der besuchten Lehrveranstaltungen des Vorstudiums/Forschungs- bzw. Studienschwerpunkte (Erfolgsnachweis, Transcript, Diploma Supplement)
- Sprachnachweis (Informationen für internationale Antragsteller:innen, siehe auch Curriculum 23W)
- Vorstudium an einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen: Antrag Doktoratszulassung mit österreichischem Abschluss oder
Vorstudium an einer nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen: Antrag für internat. Studierende/ Österreicher*innen mit ausländ. Universitätsreife - Exposé des Dissertationsvorhabens von ca. 5 Seiten inkl. der Beschreibung der zugrundeliegenden Theorien und Methoden
- Akademischer Lebenslauf
- Antrag auf Aufnahme in die Doktoratsschule
- Motivationsschreiben
Upload der Bewerbungsunterlagen
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- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen in UNIGRAZonline über die Applikation "Meine Bewerbungen" hoch.
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- Registrieren Sie sich für einen Basis-Anwender*in - Account.
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Auswahlkommission
Die Auswahlkommission besteht aus fünf Personen:
- der/die zuständige (Vize-)Studiendekan:in
- der/die Leiter:in der Doktoratsschule
- der/die Curriculakommissionsvorsitzende:r
- ein weiteres Mitglied der Curriculakommission (Universitätsprofessor:innen oder Mittelbau)
- die vorgeschlagene Erstbetreuungsperson
Die Auswahlkommission überprüft anhand der Kriterien, ob ein für das angestrebte Doktorat passendes Vorstudium vorliegt und die qualitativen Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.
Zulassung und Inskription
- Sie bekommen den Zulassungsbescheid per E-Mail übermittelt.
- Die Studienabteilung informiert Sie über das weitere Prozedere bezüglich der Einschreibung.
- Nach der Einschreibung erhalten Sie Zugang zu UNIGRAZonline und Sie können sich zu Lehrveranstaltungen anmelden.
Fristen und Rechtliche Grundlagen
Bewerbungsfrist für das Sommersemseter 2024: 4. Jänner bis 30. April 2024
- Die Auswahlkommission benötigt ca. 6 Wochen um über die Zulassung zu entscheiden.
- Zulassungsfristen
- Die Anmeldefrist für die Lehrveranstaltungen endet Mitte September bzw. Mitte Februar.
- Die Lehrveranstaltungen beginnen Anfang Oktober bzw. Anfang März.
Rechtliche Grundlagen:
Nach der Zulassung
Dokumentation der Betreuungsgespräche zur Dissertation
Die Betreuungsgespräche zwischen den Betreuungspersonen und dem/der Doktorand:in müssen mit einem Formular dokumentiert werden.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:
Amtsrätin Christina Hörzer
Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten Telefon:+43 316 380 - 2288
Ort:Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz