Zulassungsverfahren zum Doktoratsstudium Antike und Moderne
Um zum Doktoratsstudium Antike und Moderne im europäischen Kontext zugelassen werden zu können, muss zuerst ein qualitatives Aufnahmeverfahren über eine Kommission durchlaufen werden. Welche Schritte dabei zu beachten sind, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Sie benötigen Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches unserer Doctoral Academy Graz.
Bewerbungsfrist für Sommersemester 2025: von 7. Jänner bis 4. Februar 2025
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung
- Aktuelles Foto/Lichtbild
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über abgeschlossene Studien:
- ausländische Dokumente müssen übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt sein (Ausnahme für die Übersetzung: deutschsprachige und englischsprachige Dokumente)
- Informationen zur Beglaubigung - Liste der besuchten Lehrveranstaltungen des Vorstudiums/Forschungs- bzw. Studienschwerpunkte (Erfolgsnachweis, Transcript, Diploma Supplement)
- Sprachnachweis (Informationen für internationale Antragsteller:innen, siehe auch Curriculum 23W)
- Exposé des Dissertationsvorhabens von ca. 5 Seiten inkl. der Beschreibung der zugrundeliegenden Theorien und Methoden
- Akademischer Lebenslauf
- Antrag auf Aufnahme in die Doktoratsschule inkl. Betreuungsvereinbarung
- Motivationsschreiben
Upload der Bewerbungsunterlagen
Sie besitzen einen aktiven UGO Studierenden-Account?
- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen in UNIGRAZonline über die Applikation "Meine Bewerbungen" hoch.
Sie besitzen keinen UGO Studierenden-Account?
- Registrieren Sie sich für einen Basis-Anwender*in - Account.
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink für Ihren Account.
- Loggen Sie sich in UNIGRAZonline auf der Startseite über "Bewerber*innen" mit Ihrem generierten Benutzernamen (oder der E-Mailadresse) und erstelltem Passwort ein.
- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen über die Applikation "Meine Bewerbungen" hoch.
Auswahlkommission
Die Auswahlkommission besteht aus fünf Personen:
- der/die zuständige (Vize-)Studiendekan:in
- der/die Leiter:in der Doktoratsschule
- der/die Curriculakommissionsvorsitzende:r
- ein weiteres Mitglied der Curriculakommission (Universitätsprofessor:innen oder Mittelbau)
- die vorgeschlagene Erstbetreuungsperson
Die Auswahlkommission überprüft anhand der Kriterien, ob ein für das angestrebte Doktorat passendes Vorstudium vorliegt und die qualitativen Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.
Zulassung und Inskription
- Sie bekommen den Zulassungsbescheid per E-Mail übermittelt.
- Die Studienabteilung informiert Sie über das weitere Prozedere bezüglich der Einschreibung.
- Nach der Einschreibung erhalten Sie Zugang zu UNIGRAZonline und Sie können sich zu Lehrveranstaltungen anmelden.
Fristen und Rechtliche Grundlagen
Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 4. Februar 2025
- Die Auswahlkommission benötigt ca. 6 Wochen um über die Zulassung zu entscheiden.
- Die Anmeldefrist für die Lehrveranstaltungen endet Mitte September bzw. Mitte Februar.
- Die Lehrveranstaltungen beginnen Anfang Oktober bzw. Anfang März.
Rechtliche Grundlagen:
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:
Amtsrätin Christina Hörzer
Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten +43 316 380 - 2288
Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz