Anerkennung einer (Auslands-)Praxis
Mit einem Praktikum können Sie Gelerntes vertiefen oder neue Perspektiven auf Studieninhalte gewinnen. Sie können Praktika im Rahmen Ihrer Freien Wahlfächer oder als Teil Ihres Curriculums (Pflichtpraktikum) absolvieren.
Eine berufsorientierte/facheinschlägige Praxis muss jedoch bereits vorab mittels Formular genehmigt/anerkannt werden.
- Informationen zum Ausmaß eines Pflichtpraktikums entnehmen Sie Ihrem Curriculum.
- Eine Woche Vollbeschäftigung entspricht 1,5 ECTS-Punkten.
- Für die Freien Wahlfächer können insgesamt maximal 12 ECTS-Punkte anerkannt werden, falls in Ihrem Studium weniger als 12 ECTS-Punkte an Freien Wahlfächern vorgesehen sind, entsprechend weniger.
Beachten Sie die unterschiedlichen Abläufe und Zuständigkeiten für ein
Pflichtpraktikum
Pflichtpraktika werden von der/dem Curricula-Kommissions-Vorsitzenden der jeweiligen Studienrichtung genehmigt.
Vor dem Praktikum
- Füllen Sie Seite 1 und 2 des Formulars (pdf) aus.
- Holen Sie die Unterschrift des/der zuständigen Curricula-Kommissions-Vorsitzenden ein.
Nach dem Praktikum
- Lassen Sie die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung bestätigen (Formular Seite 3).
- Geben Sie das bereits vorab genehmigte Formular (Seite 1 bis 2) inkl. Bestätigung des Betriebs/der Einrichtigung (Seite 3 bzw. 4) bei dem/der zuständigen Curricula-Kommissions-Vorsitzenden ab.
- Die Eingabe und Freischaltung des Praktikums in UNIGRAZonline erfolgt am Institut von der/dem zuständigen Curricula-Kommissions-Vorsitzenden.
Freies Wahlfach
Praktika für die Freien Wahlfächer werden von der/dem zuständigen (Vize-)Studiendekan:in genehmigt.
Vor dem Praktikum
- Füllen Sie Seite 1 und 2 des Formulars (pdf) aus.
- Schicken Sie es an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at.
Nach dem Praktikum
- Lassen Sie die absolvierte Praxis durch den Betrieb/die Einrichtung (Formular Seite 3) bestätigen.
- Schicken Sie diese Bestätigung mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at.
- Die Eingabe und Freischaltung des Praktikums in UNIGRAZonline erfolgt durch die Sachbearbeiterin am Dekanat.
- Die Zustellung der Genehmigung erfolgt ausschließlich an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse.
Die Leistung eines außerordentlichen Zivildienstes / Freiwilligen Sozialjahres ist als berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer anerkennbar.