Habilitation - Die Verleihung der Lehrbefugnis
Sie wollen sich habilitieren?
Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nachweis einer hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers.
Antragstellung
Der Antrag ist im Dekanat mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen. Bitte vereinbaren Sie einen Abgabetermin mit der zuständigen Referentin am Dekanat.
- Informationen zum Ansuchen um Verleihung der Lehrbefugnis
- Empfehlung des Fakultätsgremiums der Geisteswissenschaftlichen Fakultät für kumulative Habilitationen (16. März 2023)
Die vorgelegten schriftlichen Arbeiten müssen
- methodisch einwandfrei durchgeführt sein,
- neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und
- die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen.
Rechtliche Grundlagen
Das Rektorat hat das Recht, auf Antrag die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach zu erteilen. Die beantragte Lehrbefugnis muss in den Wirkungsbereich der Universität fallen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an dieser Universität mittels deren Einrichtungen frei auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten (§§ 81 bis 83, § 124) zu betreuen und zu beurteilen. (UG2002, § 103 Abs.1)
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:
Amtsrätin Christina Hörzer
Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten +43 316 380 - 2288
Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz