Anschubfinanzierung
Drittmittelprojekt geplant? Die Fakultät unterstützt Sie!
Größere Forschungsanträge zu erstellen und einzureichen (z. B. bei FWF, FWF Joint Projects, EU, Thyssen), ist aufwändig. Nutzen Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für die Antragstellung Ihres Drittmittelprojekts.
Die Fakultät beteiligt sich substantiell an den Kosten einer Antragstellung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Das Projektvorhaben wird das erste Mal bei einem Fördergeber eingereicht.
- Das Projekt soll der Finanzierung von mehreren Forscher:innenstellen dienen.
- Der Projektantrag soll 2024 einreichfertig gemacht werden.
- Der Projektantrag wird vom jeweiligen Institut/Zentrum mitgetragen.

Was ist einzureichen?
Einzureichen sind (in deutscher oder englischer Sprache; insgesamt max. 10 A4-Seiten):
A) Projektbeschreibung (max. 2.000 Wörter):
1. Ziele (Hypothesen oder wissenschaftliche Fragestellung):
- Bezug zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft (internationaler Stand der Forschung);
- Erschließung wissenschaftlichen Neulands (innovative Aspekte);
- Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte des Gebiets (aufgrund des vorliegenden Projektes)
2. Methodik
3. Grober Zeit-und Budgetplan des geplanten Projektes (Bitte bereits bei der Personalplanung §109 UG beachten!!)
4. Kooperationen (national und international, Gegenstand der beabsichtigten Kooperation)
B) Ausschreibungsdaten (Fördergeber, Programmschiene, Termine, ...)
C) Nennung des Forschungsnetzwerkes und/oder profilbildenden Bereichs der Universität, dem das Projekt zugeordnet wird
D) Forschungsleistungen der vorgesehenen Projektleitung (Liste der max. zehn wichtigsten Veröffentlichungen bzw. akzeptierten wissenschaftlichen Publikationen und Verzeichnis der max. zehn wichtigsten anderen Forschungsleistungen, z.B. Preise, Keynote-Vorträge, Forschungsprojekte, …; siehe dazu auch die Antragsrichtlinien des FWF zu Einzelprojekten 1.5. und 2.4., gültig ab 15.3.2022)
Die gewünschte Fördersumme ist in einem eigenen Dokument bzw. via Mail bei der Einreichung zu übermitteln.
Welche Kosten könnnen (nicht) beantragt werden?
Beantragt werden können insbesondere Kosten für Personal (befristete Erhöhungen von Teilzeitdienstverhältnissen für max. 6 Monate, Werkverträge), Sachmittel (befristetet Lizenzkosten, Kosten für ProbandInnen, etc.) und/oder eine Lehrreduktion für das Sommersemester 2023 (max. 4 SWS).
Folgende Kosten können nicht beantragt werden: Reisekosten oder Aufwände für Gäste, Publikationen, Homepages etc
Ist eine Lehrreduktion gewünscht?
Wird eine Lehrreduktion (möglich sind max. 4 SWS) gewünscht, muss eine Rücksprache mit der zuständigen CuKo vor der Einreichung des Antrages erfolgen. Die Einreichung der nötigen Lehränderung durch die CuKo und die Entscheidung über eine Genehmigung/Ablehnung durch den/die Studiendekan:in erfolgt nach einer allfälligen Genehmigung der Projektförderung.
Wie ist die Einreichfrist?
Förderungen für das Jahr 2024: Die Anträge können ab Ende des Sommersemester bis 26. September 2023 per Mail (gewi.dekan(at)uni-graz.at) eingereicht werden.
Wie erfolgt die Prüfung von Anträgen?
Die Anträge werden nach einem standardisierten Verfahren durch Mitglieder der Fakultät geprüft. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Vergabe liegt bei der Fakultätsleitung und wird spätestens Ende Oktober mitgeteilt.
Was ist die Voraussetzung für die Prüfung eines Antrags?
Eine Voraussetzung für die Prüfung des Antrages ist, dass die/der Antragsteller:in bzw. die/der für die Projektleitung vorgesehene Forscher:in sein/ihr Profil im Forschungsportal der Universität Graz befüllt hat und die Forschungsdaten am aktuellen Stand sind.