Doktoratsförderung an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Förderung von Reisekosten für Nachwuchswissenschaftler:innen
Damit Ihrer Teilnahme an einer Tagung (mit einem aktiven Beitrag im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Dissertation bzw. Ihrem Doktoratsstudium) nichts im Wege steht - die Geisteswissenschaftliche Fakultät vergibt Reisekostenzuschüsse für Doktoratsstudierende und unterstützt damit Ihre Qualifikation und weitere Karriereschritte.
Wer diese Förderung beantragen kann, was (nicht) gefördert wird und wie die Beantragung und das Auswahlverfahren ablaufen, finden Sie nachstehend.
Was kann gefördert werden?
Reise- und Aufenthaltskosten sowie Teilnahmegebühren bei Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Dissertation bzw. dem Doktoratsstudium an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät stehen.
Ein aktiver Beitrag (Vortrag, Moderation, Chair ...) ist erforderlich. Eine Teilnahme mit Poster ist nicht ausreichend. Im Rahmen dieser Ausschreibung kann pro Antragsteller:in nur für eine Reise ein Zuschuss beantragt werden.
Was kann nicht gefördert werden?
Kosten für Verpflegung, Druck- oder Publikationskosten, Kosten für Begleitpersonen, Teilnahme bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung ohne aktiven Beitrag oder nur Posterbeitrag
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die ein gemeldetes Doktoratsstudium an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät betreiben sowie Studierende im Doktoratsstudium Fachdidaktik, deren Erstbetreuer:in ein habilitiertes Mitglied der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ist. Die/Der Studierende muss gemeldetes Mitglied eines der gelisteten Doktoratsprogramme (siehe: https://gewi.uni-graz.at/de/unsere-forschung/doktoratsprogramme/) sein.
Der Zeitraum der Reise und des Aufenthalts darf weder nach Abschluss/Beendigung des Studiums liegen noch darf zeitgleich ein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen (ausgenommen davon ist ein Arbeitsvertrag als Lehrbeauftragte:r mit maximal 2 SWS). Die Veranstaltung muss bis Ende Juni 2026 stattfinden.
Beantragung
- Einreichung eines formlosen Antrages per Mail laufend bis spätestens 2 Monate vor Reiseantritt an gewi.dekan(at)uni-graz.at
- Information zur Veranstaltung und zum aktiven Beitrag (Zeitplan, Kostenplan, Programm der Veranstaltung und/oder Einladungsschreiben sofern vorhanden, Weblink etc.) und Begründung des Zusammenhangs mit der Dissertation/dem Doktoratsstudium
- Nachweis des gemeldeten Studiums und der Mitgliedschaft in einem Doktoratsprogramm
- Befürwortung der Teilnahme durch eine:n Betreuer:in der Dissertation
Der zugesagte Zuschuss wird nach der Abrechnung refundiert.
Auswahlverfahren
Über eine Zu- bzw. Absage einer Förderung sowie die Höhe des Zuschusses (maximal 1.500 Euro) entscheidet das Auswahlgremium (Fakultätsleitung der Geisteswissenschaftlichen Fakultät) innerhalb von 4 Wochen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind, wird eine Information an die habilitierten Mitglieder der Fakultät ergehen und die Information zur Ausschreibung von der Website der Fakultät entfernt.