Kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung
Haben Sie eine Prüfung oder prüfunsimmanente Lehrveranstaltung leider drei Mal negativ absolviert, muss der letzte bzw. vierte Antritt kommissionell erfolgen.
Eine Anmeldung zur Prüfung bzw. zur Lehrveranstaltung ist in UNIGRAZonline nicht mehr möglich und muss mittels Formular am Dekanat erfolgen.
Bitte beachten Sie die unten angeführten Punkte.
Prüfungsantritte
Sie sind berechtigt negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen.
Ab der zweiten Wiederholung (3. Antritt) können Sie eine kommissionelle Abhaltung beantragen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.
Ebenfalls ab der zweiten Wiederholung können Sie beantragen, dass die Beurteilung der Teilnahme an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung in einem Prüfungsvorgang erfolgen soll.
Die dritte Wiederholung (4. Antritt) ist jedenfalls kommissionell zu absolvieren.
Anmeldeformular und Einreichfristen
Anmeldeformular
Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an das Dekanat.
Einreichfristen
Prüfung: zwei Wochen vor dem Prüfungstermin
Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter: spätestens zur regulären Anmeldefrist der Lehrveranstaltung
Prüfungsmethode
Auch die kommissionelle Prüfung hat laut der für die Lehrveranstaltung festgelegten Prüfungsmethode zu erfolgen (siehe Lehrveranstaltung-Detailansicht, Beurteilungsschema in UNIGRAZonline).
Eine abweichende Prüfungsmethode können Sie nur beantragen, wenn Sie eine länger andauerende Behinderung nachweisen, die Ihnen die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Sie haben das Recht die Prüfer:innen der Kommission vorzuschlagen. Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach geeigneten Prüfer:innen benötigen, wenden Sie sich bitte an den/die Lehrveranstaltungsleiter:in oder das Institutssekretariat.
Schriftliche Prüfung
Termin mit Lehrveransaltungsleiter:in vereinbaren und Unterschiften von drei Prüfer:innen einholen. Die Unterschrift des/der zuständigen (Vize-)Studiendekan:in brauchen Sie nicht einzuholen.
Mündliche Prüfung
Termin mit drei Prüfer:innen und dem/der zuständigen (Vize-)Studiendekan:in vereinbaren und alle Unterschriften einholen
Vorletzter Antritt
Sollten Sie den vorletzten Antritt kommissionell absolvieren wollen, besteht der Prüfungssenat aus nur drei Personen (zwei Prüfer:innen und ein/e Vorsitzende:r vom Institut)
Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter
Bei der dritten und letzten Wiederholung (4. Antritt) der Lehrveranstaltung, muss vor dem Besuch der Lehrveranstaltung eine Prüfungskommission eingesetzt werden. Unabhängig davon, ob Sie die Lehrveranstaltung wiederholen oder einen Antrag auf Prüfung in einem Prüfungsakt stellen.
Bei der zweiten Wiederholung (3. Antritt) können Sie eine kommissionelle Abhaltung nur beantragen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird (d. h. dass Sie eine Prüfung ablegen, anstatt die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen). Dies ist mit dem/der LV-Leiter:in zu vereinbaren.
Bei Wiederholung der gesamten Lehrveranstaltung übergibt der/die LV-Leiter/in alle von Ihnen erbrachten Teilleistungen an die anderen Prüfer:innen der Prüfungskommission, die diese ebenfalls beurteilen.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular im Dekanat. Siehe auch "Zusammensetzung der Prüfungskommission".
Gesetzliche Grundlagen
§ 66 (4) und § 68 (1) Z 3 UG
Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde.
Prüfungsmethode, Prüfungen in einem Prüfungsvorgang, Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Richtlinie über die Durchführung kommissioneller Prüfungswiederholungen vom 1.10.2019
Prüfungskommission
Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:
Amtsrätin Christina Hörzer
Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten +43 316 380 - 2288
Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz