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Einreichung der Dissertation

Ihre Dissertation ist fast fertig und Sie machen sich schon Gedanken darüber, was Sie alles benötigen, um sie einzureichen? Mit dieser Anleitung leiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Einreichprozess.

Das Wichtigste zuerst: Wie muss die Arbeit aussehen?

  • So muss das Titelbatt Ihrer Dissertation aussehen: Muster des Titelblattes
  • Empfehlung für die Gestaltung von Hochschulschriften - ÖNorm
  • Achtung: Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein!

Vor der Abgabe einer Abschlussarbeit sind Sie verpflichtet eine Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) anzufertigen sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.

  • Abstracts und endgültigen Volltext (Format: PDF/A) der Arbeit im UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hochladen

  • Alle Pflichtfelder (siehe "Bearbeitungsstatus" in der App) ausfüllen

  • Der/Die Zweitgutachter:in wird nach der Einreichung von der zuständigen Referentin am Dekanat erfasst. Auswärtige Zweitgutachter:innen müssen vor der Einreichung der Dissertation genehmigt werden. Schicken Sie dazu eine formlose E-Mail (inklusive Informationen zur auswärtigen Person) an die/den zuständigen Vize-/Studiendekan:in und Cc an die Referentin am Dekanat.

  • Nach dem Erfassen auf "Jetzt einreichen" klicken. Ihr:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Abstracts freizugeben sind.

  • Ist Ihr:e Betreuer:in nicht an der Universität Graz angestellt, informieren Sie das Dekanat umgehend von der Einreichung per E-Mail.

Wenn Sie mehr Hilfe benötigen, finden Sie hier eine genaue Anleitung für die Eingabe!

Ihre Gutachter:innen können zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Dissertation verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihren Gutachter:innen abzugeben.

Ihre hochgeladene und in UNIGRAZonline eingereichte Abschlussarbeit (PDF/A) wird anschließend einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sie werden per E-Mail verständigt, sobald der Prüfbericht an die Gutachter:innen übermittelt wurde.

Wenn durch die Veröffentlichung der Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet wären, können Sie eine Sperre der Abschlussarbeit für maximal 5 Jahre beantragen. Während der Sperrdauer ist Ihre Abschlussarbeit nicht öffentlich zugänglich. Dafür füllen Sie den Antrag auf Sperre der Dissertation aus und schicken Sie diesen umgehend nach der Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline per E-Mail an das Dekanat.

Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter:innen vier Monate Zeit haben ein Gutachten zu erstellen.

Zwischen Gutachten und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der Gutachten am Dekanat absolviert werden.

Wie lange kann die Beurteilung dauern?
Laut Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" haben die Gutachter:innen die Arbeit innerhalb von vier Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:

Amtsdirektorin
Christina Hörzer

Referatsleiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
christina.hoerzer(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 2288
Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsplatz 3, 8010 Graz

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Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
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