Masterarbeit
Sie haben sich für ein Thema für Ihre Masterarbeit entschieden? Gut so! Der erste Schritt auf dem Weg zum Abschluss ist damit getan. Sie haben noch keine Betreuer:in? Wir haben für Sie eine Liste mit habilitierten Personen zusammengestellt. Nähere Informationen dazu, welche Schritte folgen und was Sie unbedingt beachten sollten, finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie Sie den Schreibprozess meistern sollen und welche Strategien und Methoden sich am besten für Ihr Thema eignen, wenden Sie sich an das Schreibzentrum der Uni Graz! Hier finden Sie Unterstützung!
Mögliche Betreuer:innen
Grundsätzlich muss die Person habilitiert sein bzw. eine Lehrbefugnis (venia docendi) haben:
- Mitarbeiter:innen der GEWI-Fakultät mit Lehrbefugnis
- Personen, die sich an der GEWI-Fakultät habilitiert haben, sowie emeritierte und pensionierte Mitarbeiter:innen mit Lehrbefugnis
Bei Bedarf kann der/die zuständige Studiendekan:in auch nicht habilitierte Personen einsetzen.
Zu Beginn - Die Themenbekanntgabe
Themenbekanntgabe
Das Thema und den/die Betreuer:in der Masterarbeit müssen dem/der Studiendekan:in vor Beginn der Bearbeitung mit diesem Formular (pdf) bekannt gegeben werden.
Änderung des Themas der Masterarbeit
Das Thema kann mit Zustimmung des/der Betreuer:in geändert werden, muss aber mit einem neuerlichen Antrag (pdf) bekannt gegeben werden.
Wechsel des/der Betreuer:in der Masterarbeit
Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel des/der Betreuer:in zulässig, muss aber wiederum mit einem neuerlichen Antrag (pdf) (inklusive einer Bestätigung über die Verständigung des/der bisherigen Betreuer:in) bekannt gegeben werden.
Wie reiche ich das Formular ein?
Ganz einfach das Formular per E-Mail an gewi.anerkennung(at)uni-graz.at senden!
Das Ende naht - Das Einreichen der Masterarbeit
Ihre Arbeit ist fast oder schon ganz fertig und Sie arbeiten nur noch am Layout? Gratulation! Hier finden Sie alle Richtlinien, die Sie dafür einhalten müssen!
INFOS ZUR ARBEIT
- Achtung: Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein!
- So muss das Titelblatt der Masterarbeit [Mustertitelblatt (pdf)] aussehen!
- Auszug aus der ÖNorm (Äußere Gestaltung)
DIE ABSTRACTS
Vor der Abgabe einer Abschlussarbeit sind Sie verpflichtet eine Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) anzufertigen sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
WIE REICHEN SIE EIN?
- Die Abstracts in die dafür vorgesehenen Felder einfügen und die Arbeit (im Format PDF/A) in UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hochladen
- Alle Pflichtfelder (siehe "Bearbeitungsstatus" in der App) ausfüllen
- Nach dem Erfassen auf "Jetzt einreichen" klicken. Ihr:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Abstracts freizugeben sind.
- Ist Ihr:e Betreuer:in nicht an der Universität Graz angestellt, informieren Sie bitte das Prüfungsreferat (Dekanat) umgehend von der Einreichung per E-Mail.
Wenn Sie mehr Hilfe benötigen, finden Sie hier eine genaue Anleitung für die Eingabe!
Ihr:e Betreuer:in kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrem/Ihrer Betreuer:in abzugeben.
INFOS ZUR SPERRE
Wenn durch die Veröffentlichung der Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet wären, können Sie eine Sperre der Abschlussarbeit für maximal fünf Jahre beantragen. Während der Sperrdauer ist Ihre Abschlussarbeit nicht öffentlich zugänglich.
Dafür füllen Sie einen Antrag auf Sperre der Masterarbeit aus und schicken diesen inklusive einer Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers umgehend nach der Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline per E-Mail an das Prüfungsreferat (Dekanat).
PLAGIATSPRÜFUNG
Ihre hochgeladene und in UNIGRAZonline eingereichte Abschlussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch Ihre:n Betreuer:in einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sie werden per E-Mail verständigt, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde.
Zum Schluss - Die Masterprüfung
Nachdem Sie Ihre Arbeit erfolgreich eingereicht haben und diese positiv beurteilt wurde, können Sie sich zur kommissionellen Masterprüfung anmelden.
Informationen und Formular zur Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung
Achtung - Fristen!
Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Zwischen Gutachten und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens am Dekanat absolviert werden.
Wie lange kann die Beurteilung der Arbeit dauern?
Laut Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" hat der/die Betreuer:in die Arbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.