Die aktuellen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise beinhalten die Ausrufung eines außerordentlichen Zivildienstes, der sich insbesondere auch an Studierende wendet. Die Maßnahme ist von April 2020 bis Juni 2020 auf drei Monate begrenzt. Nachfolgende Information betrifft nur freiwillige Meldungen und im Falle von weitergehenden Verfügungen jene Studierende, die zwangsweise einberufen werden. Weiters werden auch die jungen Menschen aktuell besonders gebraucht, welche ein Freiwilliges Sozialjahr anstreben.
Außerordentlicher Zivildienst/ freiweilliges Sozialjahr: Anerkennung im Rahmen der Freien Wahlfächer.