Kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung
Für die Absolvierung einer kommissionellen Prüfung müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen.
- Schriftliche Prüfung: Termin mit PrüferInnen vereinbaren + deren Unterschriften einholen
- Mündliche Prüfung, letzter Antritt: zusätzlich Unterschrift der/des (Vize-)Studiendekan/in (Vorsitz beim letzten Antritt, siehe Prüfungsantritte/Prüfungssenat)
- Deadline für Anmeldung: spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per Mail im Dekanat einreichen
Wiederholung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter:
- vollständig ausgefülltes Formular per Mail im Dekanat einreichen
- Deadline: spätestens zur regulären Anmeldefrist der Lehrveranstaltung
Auch die kommissionelle Prüfung hat laut der festgelegten Prüfungsmethode zu erfolgen (siehe Lehrveranstaltung-Detailansicht, Beurteilungsschema in UNIGRAZonline). Eine abweichende Prüfungsmethode können Sie nur beantragen, wenn Sie eine länger andauerende Behinderung nachweisen, die Ihnen die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter
Beim vorletzten oder letzten Prüfungsantritt sind Sie berechtigt die Lehrveranstaltung kommissionell zu wiederholen oder einen Antrag auf Beurteilung in einem Prüfungsakt zu stellen, d.h. eine Prüfung abzulegen.
Wichtige Änderung ab 1.10.2022
Erklärung im Video.
Mit 1.10.2022 treten die studienrechtlichen Bestimmungen des neuen UG in Kraft. Eine sehr wichtige Änderung betrifft den § 66 (4) UG.
Studierende welche ab dem 1.10.2022 zu einer letzten Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) antreten und diese negativ absolvieren, werden dauerhaft vom Studium an der Universität Graz ausgeschlossen.
Bisher war es so, dass Studierende bei einem STEOP-Ausschluss befristet (drei Semester) vom Studium ausgeschlossen wurden. Diese Regelung gilt noch für alle Studierenden, welche bis spätestens 30.09.2022 die letzte Antrittsmöglichkeit einer STEOP-Prüfung negativ absolvieren.
Wenn Sie sich im Herbst in dieser Situation befinden sollten (letzter möglicher Antritt bei der STEOP bis spätestens 30.9.22 negativ absolviert) können Sie eine Fortsetzung des Studiums/der Studien (im dann aktuellen Studienplan) nach Ablauf der 3-semestrigen Sperrfrist (=Wintersemester 2023/24) der Studienabteilung bekannt geben. Nach diesem Übergangszeitraum ist jedenfalls eine Neuzulassung nach erfolgtem STEOP-Ausschluss ausgeschlossen!
Wir bitten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse in Ihrer aktuellen Semester- bzw. Prüfungsplanung zu berücksichtigen!
Prüfungsmethode, Prüfungen in einem Prüfungsvorgang, Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Prüfungskommission