Habilitation
Verleihung der Lehrbefugnis
Das Rektorat hat das Recht, auf Antrag die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach zu erteilen. Die beantragte Lehrbefugnis muss in den Wirkungsbereich der Universität fallen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an dieser Universität mittels deren Einrichtungen frei auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten (§§ 81 bis 83, § 124) zu betreuen und zu beurteilen. (UG2002, § 103 Abs.1)
Rechtliche Grundlagen:
Satzungsteil zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Universität Graz
Kontakt
Christina Hörzer
Universitätsplatz 3
8010 Graz