Reisekostenzuschuss
Aktuelle Informationen bezüglich beruflicher Reisetätigkeit

Bitte prüfen Sie die aktuellen Informationen bzgl. dienstlicher Reisetätigkeit im Intranet der Universität Graz.
Richtlinien
Eine Freistellung samt Reisekostenzuschuss ist zu beantragen, wenn die Reise insbesondere auch im Interesse des/der Mitarbeiter/in gelegen ist und die Universität sie durch eine Freistellung von den Dienstpflichten sowie durch die Gewährung eines Reisekostenzuschuss fördern soll. Im Unterschied zur Dienstreise liegt hier kein dienstlicher Auftrag vor.
Sollte der notwendige Beginn oder das Ende der Dienstreise auf einen arbeitsfreien Tag (Samstag, Sonntag, Feiertag) fallen oder während eines Arbeitstages beginnen/enden, so ist aus versicherungsrechtlichen Gründen auch für diese Tage eine Dienstreise zu beantragen