Dienstreisen
Aktuelle Informationen bezüglich beruflicher Reisetätigkeit

Bitte prüfen Sie die aktuellen Informationen bzgl. dienstlicher Reisetätigkeit im Intranet der Universität Graz.
Richtlinien
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Mitarbeiter/in die Reise in Ausübung eines dienstlichen Auftrages unternimmt, d.h. wenn die Reise ausdrücklich angeordnet wurde.
Sollte der notwendige Beginn oder das Ende der Dienstreise auf einen arbeitsfreien Tag (Samstag, Sonntag, Feiertag) fallen oder während eines Arbeitstages beginnen/enden, so ist aus versicherungsrechtlichen Gründen auch für diese Tage eine Dienstreise zu beantragen.
Forschungsaufenthalte, Feldforschungen, Archivrecherchen und Workshops mit aktiver Teilnahme (zB Organisation, Moderation) sind keine Dienstreisen!